14.8.2024 – Das naturkatastrophenbedingte Schadenpotenzial erreiche mittlerweile jährlich Millionensummen, bestehende Einrichtungen wie der Katastrophenfonds würden so an ihr Limit gebracht, warnen die sechs Länderversicherer. Sie fordern die Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen für eine Naturgefahrenversicherung.
Ende Juli haben sich die Vorstände der Vereinigung Österreichischer Länderversicherer (VÖL) zu ihrer diesjährigen Vorständetagung getroffen. Als Gastgeberin hat diesmal die Vorarlberger Landes-Versicherung VaG (VLV) nach Bregenz geladen.
Neben der VLV gehören der Vereinigung die Grazer Wechselseitige Versicherung AG, die Kärntner Landesversicherung aG, die Niederösterreichische Versicherung AG, die Oberösterreichische Versicherung AG und die Tiroler Versicherung VaG an.
Den Schwerpunkt des von 24. bis 26. Juli abgehaltenen Treffens bildeten laut Pressemitteilung die Zunahme von Extremwettersituationen und deren Folgen für die Versicherung.
„Unübersehbar steht stellvertretend für die großen Schäden, welche in jüngster Vergangenheit durch Starkregen verursacht wurden, der Hangrutsch in Hörbranz“, heißt es in der Aussendung (Berichte des ORF Vorarlberg dazu am 18. Dezember 2023 und des SWR am 11. Juli 2024).
„Mittlerweile mussten Gebäude aus Sicherheitsgründen abgetragen werden oder dürfen durch deren Bewohner nicht mehr betreten werden.“ Trotz massiver Bemühungen bleibe der Hang in Bewegung und zeige, welche Auswirkungen derartige Wetterereignisse für die Bevölkerung haben können.
Das Schadenpotenzial erreiche mittlerweile jährlich hohe Millionensummen und bringe Einrichtungen wie etwa den Katastrophenfonds an ihre Grenzen. Zudem seien die Möglichkeiten, solche Schäden mittels Versicherung zu decken, limitiert.
Die VÖL weise „mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Versicherbarkeit von Naturgefahren“ hin, wird in der Mitteilung betont.
Es gelte, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass im Rahmen der Feuerversicherung die Naturgefahrendeckung miteingeschlossen wird.
Damit bekräftigen die Länderversicherer nicht nur eine Forderung, die sie schon bei der Vorständetagung 2023 erhoben hatten, sondern auch eine, die der Versicherungsverband (VVO) in letzter Zeit wiederholt aufs Tapet gebracht hat (VersicherungsJournal 21.7.2022, 23.5.2023, 3.7.2023, 19.1.2024, 10.6.2024).
„Im Sinne einer nationalen Solidarität wäre dadurch die Möglichkeit geschaffen, einen flächendeckenden Versicherungsschutz anbieten zu können“, so die VÖL.
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