Himmelschreiende Ungerechtigkeit

22.5.2011 – Selbstverständlich respektiere ich als Makler und Standesvertreter die geltenden Rücktrittsrechte der Kunden. Diese sind nicht das Thema, sondern die himmelschreiende Ungerechtigkeit des VersRÄG 2006, welches einseitig die Verdienstlichkeit der Provision bei Lebensversicherungen auf 5 Jahre ausgedehnt hat. Das Ziel, bestimmte Hochdruckverkäufe damit einzudämmen, wurde klar verfehlt. Ergebnis war vielmehr ein Ansteigen des Ausspannens und Umgehungskonstrukte wie „Nettopolizzen“, welche die Kunden sogar mit diversen Gebühren massiv höher belasten. Das VersRÄG 2006 ist der Prototyp eines schlechten Gesetzes und gehört einfach weg.

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Um klazustellen, wie sehr diese Bestimmungen abseits jeder sonstigen wirtschaftlichen Gepflogenheiten stehen, möchte ich meinen Vergleich aus Velden nochmals wiederholen. „Angenommen, mir gefiel vor einiger Zeit ein Grundstück am Wörthersee und ich erstand es um 1 Million Euro, dann fielen neben 35.000 Grest noch ca. 30.000 Euro Provsion, USt und nochmals ca. 30.000 für den Notar etc. (und ebenfalls USt) an. Zusammen rund 100.000 Euro.

Wenn nun in Kärnten plötzlich die „Sonne von Himmel fiele“ (soll es ja nach Ansicht mancher gegeben haben) und mir nun das Grundstück nicht mehr gefällt, kann ich weder den Verkäufer zwingen, mir mein Geld zurückzugeben, noch wird die Finanz, der Makler oder der Notar seine Entgelte zurückgeben – auch nicht in 20% Tranchen wie beim VersRÄG. Auch bei diesem behält der Staat die Versicherungssteuer, die Versicherung alle verrechneten Kosten – nur der Vermittler muss die Provision innerhalb der ersten fünf Jahre aliquot zurückrechnen lassen!

Das ist und bleibt eine Ungeheuerlichkeit, und wir dürfen dieses Unrecht nicht akzeptieren. Es ist beispiellos im sonstigen Wirtschaftsleben und bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die Leistung des Beraters/Verkäufers vogelfrei gestellt ist. Dem Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet, und die angekündigten Folgen sind auch prompt eingetreten. Man zeige mir irgendeine andere Branche, bei der ähnliches passiert. Muss der Autoverkäufer, der mir vor einem Jahr die Marke A verkauft hat, 80% seienr Provision zurückgeben, weil mir ein Jahr später ein Modell der Marke B besser gefällt oder ich überhaupt auf Öffis umsteigen? Es ist unglaublich, mit welcher Eiseskälte hier Beratungsdiebstahl und Einkommensraub legitimiert worden sind.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Die ewige Novelle: Velden diskutiert VersRÄG”.

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