1.4.2025 – Der aktualisierte Leitfaden der Finanzmarktaufsicht soll den beaufsichtigen Unternehmen den Umgang mit Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erleichtern.
Erstmals 2020 erschienen (VersicherungsJournal 3.7.2020), hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) im November 2024 einen Entwurf für die Überarbeitung ihres „Leitfadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ zur öffentlichen Konsultation vorgelegt (VersicherungsJournal 25.11.2024).
Am Montag hat sie nun die aktualisierte Version des sektorübergreifenden Leitfadens veröffentlicht. Zahlreiche Anregungen verschiedener Stakeholder seien in das Dokument, das etwa den doppelten Umfang des Vorgängers hat, eingeflossen.
Der Leitfaden ist keine Verordnung, betont die Behörde: „Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Leitfaden nicht abgeleitet werden.“
Vielmehr soll er den beaufsichtigten Unternehmen – darunter Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen – „als Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sie auf regulatorische Entwicklungen und die Erwartungen der Aufsicht vorbereiten“, erläutert die Behörde.
Mit dem Begriff „Nachhaltigkeitsrisiken“ sind Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) gemeint.
Klimawandel und Biodiversitätskrise bergen existenzielle Risiken für Wirtschaft und Gesellschaft, „denen sich sämtliche Finanzsektoren, und damit auch die von der FMA beaufsichtigten Unternehmen, nicht entziehen können“, heißt es aus dem Vorstand der Behörde.
Nachhaltigkeitsrisiken „kontinuierlich und adäquat“ im Rahmen des Risikomanagements zu adressieren, sei dringend notwendig. „Die Risiken verschwinden nicht, nur weil sich die öffentliche Debatte und das regulatorische Rahmenwerk dynamisch entwickelt.“
Angesichts der Bedeutung der Nachhaltigkeitsrisiken und „bisher eher begrenzter Erfahrungswerte beim entsprechenden Risikomanagement“ erachtet die FMA „gemeinsames Lernen und Weiterentwickeln der Ansätze in diesem Bereich“ als „essenziell“.
So seien denn auch – neben einer generellen Aktualisierung – naturbezogene bzw. Biodiversitätsrisiken eines der Themenfelder, die erstmals aufgenommen wurden.
Ein weiteres neues Thema: „Transitionsplanung und Transitionspläne“. Transitionsrisiken sind Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und zu einer Abwertung von Vermögenswerten oder negativen finanziellen Auswirkungen führen können, wird im Bericht ausgeführt.
Aufmerksamkeit schenkt die FMA in dem Leitfaden unter anderem auch Themen wie „Litigation Risks“ und „Greenwashing“.
Besonders praxisrelevant sei zudem, dass der Annex aktualisiert wurde. Er enthält einen Überblick zu „Tools und Methoden“ für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Der „Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ kann als PDF-Dokument von der FMA-Website heruntergeladen werden.
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