25.11.2024 – Erstmals 2020 erschienen, hat die Finanzmarktaufsicht den Wegweiser, der sich unter anderem an Versicherer richtet, überarbeitet. Die Behörde lädt nun zum Kommentieren ein. (Bild: FMA)
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihren sektorenübergreifenden, erstmals 2020 erschienenen (VersicherungsJournal 3.7.2020) „Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ überarbeitet und nun den Entwurf zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen („Environmental, Social, Governance“, ESG).
Zur Zielgruppe des Leitfadens gehören die von der FMA beaufsichtigten Unternehmen, darunter Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen.
Er soll den beaufsichtigten Unternehmen „als Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sie auf regulatorische Entwicklungen und die Erwartungen der Aufsicht vorbereiten“.
Er gibt einen Überblick über Definitionen, Anforderungen und Vorkehrungen. „Finanzmarktteilnehmer sollen weiters durch Informationen hinsichtlich Praxisbeispielen, Methoden und Tools in ihren einschlägigen Vorkehrungen und Maßnahmen unterstützt werden“, so die FMA.
Die überarbeitete, 109 Seiten starke Fassung berücksichtige die regulatorischen und methodischen Entwicklungen der vergangenen Jahre, erklärt die Behörde.
„Die Extremwetterereignisse in Österreich und unseren Nachbarländern – mit Hitze, Starkregen und Überschwemmungen – haben erneut dramatisch vor Augen geführt, dass Nachhaltigkeits- und Klimarisiken keine weit entfernten Phänomene sind, sondern sich vermehrt und massiv auch hier in Österreich manifestieren“, so der FMA-Vorstand.
„Die regulatorischen Vorgaben im Bereich Sustainable Finance haben sich in den letzten Jahren besonders dynamisch entwickelt“, so Ettl und Müller.
Insbesondere seien zwei aktuelle Themen erstmals aufgenommen worden, hebt die FMA hervor: Den naturbezogenen Risiken bzw. Biodiversitätsrisiken werde ein eigenes Kapitel gewidmet, zudem befasse sich ein neuer Abschnitt mit „Transitionsplanung“ und deren Bedeutung für das Risikomanagement.
Weitere Themen sind unter anderem „Litigation Risks“ im Kapitel über Rechts- und Reputationsrisiken und ein eigener Abschnitt zu Risiken aus dem Bereich „Greenwashing“.
„Als besonders praxisrelevanter Aspekt wurde zudem der Annex aktualisiert und ausgeweitet, der einen Überblick zu Tools und Methoden für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bietet“, fügt die FMA hinzu.
Finanzbranche und Interessierte können den Entwurf für den aktualisierten Leitfaden bis 15. Jänner 2025 kommentieren. Informationen dazu und der Entwurf selbst sind auf der FMA-Website abrufbar.
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