Die FLV ist keine Versicherung im klassischen Sinn

27.4.2011 – In der Diskussion um den „Verzicht“ auf den Verkauf der FLV durch Versicherungsmakler ist das Argument, wonach eine „sinnvolle Vorsorgeberatung“ ohne FLV nicht möglich sei, recht häufig. Nun stellt sich die Frage, was den unter „sinnvoller Vorsorgeberatung“ zu verstehen ist, wie weit der Begriff gefasst werden sollte / müsste. Braucht eine solche Beratung „nur“ klassische und fondsgebundene Versicherung? Oder gehörten da nicht auch allerhand andere Elemente (Vorsorgeimmobilien, Goldwerte, ...) dazu? Wie stellen wir uns diesem Anspruch?

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Die FLV ist keine Versicherung im klassischen Sinn. Sie ist vielmehr ein in sich sehr komplexes Veranlagungsinstrument, das bestimmte Kriterien für Versicherungen erfüllt. Dass sie mehr Veranlagungsinstrument denn Versicherung ist, lässt schon der Hinweis von Dr. Brandl zu, dass die FLV zwar vom VM verkauft werden darf, dass aber Änderungen in der Veranlagung jedenfalls in die Kompetenz von WPDLUs fallen. Wir verkaufen also, dürfen aber nicht betreuen. Reicht uns zu verkaufen, oder ist unser Anspruch bei unserer Arbeit für Kunden nicht doch weit höher?

Die FLV wird immer ein Thema in unseren Gesprächen mit Kunden sein (wie allenfalls die Vorsorgewohnung auch). Verkaufen sollten sie Leute, die darauf spezialisiert sind. Was umgekehrt für „echte“ Versicherungen aller Art ebenso gilt. Daraus resultierende Kooperationen zwischen Experten können für alle (insbesondere auch Kunden) ein Gewinn sein.

Helmut Bauer

helmut.bauer@bhe.at

zum Leserbrief: „Sicher nicht im Sinne der Mitglieder”.

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