Der eigentliche Schuss ins Knie

2.2.2011 – Sehr geehrter Herr Mittendorfer, danke für Ihren Kommentar. Ich darf dazu ein paar Dinge ergänzen:

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1. Hat der Seniorenbund in all seinen Leitanträgen seit Jahrzehnten (!) die Abschaffung der Zuverdienstgrenzen verankert. Also, da brauche ich keinen Hinweis durch befreundete Bürgermeister.

2. Wir vom Seniorenbund bringen das Thema in regelmäßigen Abständen auf die politischen Verhandlungstische oder in die Medien. Die Pläne der deutschen Regierung boten eine gute Gelegenheit, das Thema wieder anzusprechen

3. Wurden schon 2x (auch in meiner Zeit als aktiver Parlamentarier) Zuverdienstgrenzen für Beamte eingeführt – allerdings hat dies beide Male der VfGH aufgehoben. Es bedürfte daher einer Verfassungsregelung, die allerdings von der Regierung wie im Regierungsprogramm festgehalten nicht gewünscht wird.

4. Steht in genau diesem Regierungsprogramm drin, dass eine Sozialpartner-Arbeitsgruppe bis Ende 2009 die Abschaffung der Zuverdienstgrenzen prüfen soll. Die Sozialpartner-Runde – wieder mal gesetzwidrig ohne Seniorenrat tagend – hat festgestellt, dass durch die Abschaffung der Zuverdienstgrenzen „eine Verdrängung jüngerer Arbeitnehmer durch die Älteren zu befürchten sei“ und hat daher empfohlen, „vorerst“ diesen Schritt nicht zu setzen.

5. Können wir statistisch belegen, dass eine solche Verdrängung der Jungen durch die Alten nicht geschieht (denn laut Eurostat gibt es in den Ländern mit den höchsten „Erwerbsquoten Älterer“ eben nicht die höchste „Jugendarbeitslosigkeits-Quote“, was im Falle einer Verdrängung ja der Fall wäre).

6. Werden zunehmend alle Frühpensionsschlupflöcher geschlossen. Erfolgen nicht alle Frühpensionierungen freiwillig (viele Menschen wehren sich – auch gerichtlich – dagegen). Hat die Beurteilung, ob eine Frühpension zusteht, nach sachlichen Kriterien zu erfolgen. Ein „Run“ auf Frühpensionen ist somit nicht zu erwarten.

7. Arbeiten schon jetzt sehr viele Menschen neben dem Frühpensionsbezug. Jener Teil, der über den Grenzen liegt, erfolgt dabei eben in „Schwarzarbeit“. Es wäre – auch für die finanzielle Situation der Sozialsysteme und die LSt-Einnahmen – daher höchst vernünftig, diesen Teil der Leistungen legal zu erlauben.

8. Bin ich längst über 65 Jahre alt und daher von dieser Zuverdienstgrenze nicht persönlich betroffen und habe darüber hinaus keine Beamtenpension. Den Schuss ins Knie erkennen wir daher eher in derartigen Regelungen, die leistungswillige Senioren behindern!

Dr. Andreas Khol
Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes

akhol@seniorenbund.at

zum Leserbrief: „Das trieft nur so vor Fachkenntnis”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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