Deckung im Vertrag?

8.3.2011 – Ist - bzw. wäre der eingetretene Schadenfall im Vertrag gegeben? Das wäre wohl das kleinere Übel, dann wird die dahinterstehende (tatsächliche) Versicherung ja im nachhinein den zur Versicherung mutierten Makler schadlos halten (müssen). Wenn aber der Schaden im Vertrag nicht gedeckt ist, sondern ein Beratungsfehler vorliegt, dann wird es wahrscheinlich eng-, denn die Maklerhaftpflichtversicherung wird wohl aussteigen, wenn sich der Makler als Versichere geriert hat.

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Die Sache ist insofern von allgemeinem Interesse, als es ja zahllose Verstöße gegen transparentes Auftreten gibt und häufig Situationen suggeriert werden, die nicht gegeben sind. Egal unter welcher mitunter mutwillig gewählten Berufsbezeichnung auch agiert wird - Wer unabhängige Versicherungsberatung vorgibt, muss mit dem Haftungsregime des Maklers rechnen. Daher kann jedem Berater wie auch Kunden nur geraten werden, die Vermittlereigenschaft genau zu überprüfen und nur Vertragsverhältnisse einzugehen, bei den klar ist, wer der Versicherer und wer der Versicherungsnehmer ist. Zwitterlösungen hat dieses Urteil eine klare Absage erteilt.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Makler gab sich als Versicherer aus”.

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