Nicht bloß Zuwaage

19.8.2010 – Endlich einer, der die Dinge beim Namen nennt! Damit in Verbindung: Einmal mehr meine Forderung – und ich werde sicherlich nicht müde, das zu pauken – den Vermittlerbegriff für den Versicherungsmakler zu eliminieren. All die Beispiele, die Helmut Hofbauer bringt, haben aber schon gar nichts mit „Vermittlung“ zu tun. Detto die Vertragserrichtung für einen Kunden mit einem Versicherer. Wir schaden uns selbst, wenn wir uns davon nicht befreien.

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Wenn im Schadensfall ein Rechtsstreit mit anwaltlicher Hilfe folgt, dann ist wohl klar, dass auch die Ausgangsleistung eine zivilrechtliche Spezialberatung ist, auf Basis von technischem Wissen, menschlichem Verhalten und eben vor allem von Gesetzen, Judikaten und Bedingungen. Als Versicherungsmakler erbringen wir diese spezielle Wissensleistung noch dazu als Einzige unabhängig, dh von Produktanbietern unabhängig.

Um den wiederholten Missverständnissen vorzubeugen, hat die spezielle Form der Dienstleistung keinen Zusammenhang mit der Form der Entgeltadministration. Durch die Besonderheit der Branche ist die Abwicklung des Entgelts = Courtage im Fall der Vertragserrichtung (wir verkaufen keine Polizze und wir schließen keine Verträge mit einer VU, das macht de Kunde mit unserer Wissenshilfe) für den Kunden über den Versicherer ideal, effizienter geht ’s nicht. Wie oft muss man das denn noch sagen!

Es ist aber genau so klar, dass man Massensparten mit Kleinstprämien und daher Kleinstsentgelt, Kleinst-Pensionsvorsorgen, Risikoanalysen und umfangreiche Deckungskonzepte, die ein professionelles Risk-Management, in vielen Fällen ein BCM = Kontinuitätsmanagement, erfordern und von anderen Berufsgruppen schon lange gegen Entgelt = Honorar erbracht werden, vom Versicherungsmakler nicht gratis oder mit nur magersten Provisionen als „Zuwaage“ gegeben werden können. Nur weil es eine gesetzliche Pflicht ist, bedeutet das ja nicht, dass man gratis zu arbeiten hat. Dazu zählen auch die Anbieter von „Gratis-Polizzen-Check“, die dem eigenen Berufsstand damit die „Gurke“ geben. Unser Berufsstand Versicherungsmakler ist hoch qualifiziert. Nur mit der Vermarktung happert ’s.

Längst überfällige nationale Gesetzesreformen, wie zum Maklergesetz, sollten zügig durchgesetzt werden. Dafür gibt es meine uneingeschränkte Unterstützung über alle „Fraktionen“ hinweg. Wenn ich höre, wie etwa gestern, dass selbst eine namhafte Parlaments-Opposition daran scheitert, in dem eine einstimmige NR-Entschließung an die Bundesregierung inkl. Aufforderung des NR-Finanzausschusses zur „umfassenden Systemreform der Anlageberatungsberufe“ seit Dezember 2008 (!) offensichtlich „schubladisiert“ wurde, bedarf es eben machtvoller Handlungen des gesamten Berufsstandes, das zu unterbinden. Andere Wissensberufe wie etwa Ärzte und Rechtsanwälte ließen sich das nicht gefallen. Warum also wir? Alpbach 2010 ist der nächste Event, wo wir unsere Stärke demonstrieren können.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Leserbrief: „Hilfreiche Richtlinie”.

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