Eine sozialpädagogische Betreuerin war teilweise als Angestellte, teilweise als freie Dienstnehmerin tätig. Da sie diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, forderte sie eine Berufsunfähigkeitspension, die Pensionsversicherungsanstalt lehnte mit der Begründung ab, dass sie keine Berufsschutz genieße. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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