Nach einem gewonnenen Prozess verzichtete eine Rechtsanwältin eigenmächtig auf den Kostenersatz durch ihren Prozessgegner. Für die darauffolgende Regressklage ihres Haftpflichtversicherers, dem der Ersatz zugute gekommen wäre, klagte sie auf Deckung durch ihren Rechtsschutzversicherer.
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