Für eine Sportveranstaltung in einer Veranstaltungshalle hatte die Gemeinde Wien verschiedene Auflagen vorgeschrieben, deren Einhaltung wurde aber nicht in allen Fällen geprüft. Als Teile der Bauten einstürzten, wurde eine Frau verletzt. Der OGH entschied, ob die Stadt Wien für den Schaden aufkommen muss.
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