Beim Versuch, einen Ballon zu versetzen, stieg dieser unerwartet auf. Ein Helfer ließ trotz Aufforderung nicht los, fiel schließlich und starb. Die Pilotin wurde auf Trauerschmerzensgeld geklagt, da der Versetzungsprozess rechtswidrig war. Die Haftpflichtversicherung des Ballonunternehmens schloss Arbeitsunfälle aber klar aus.
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