Im Zuge eines Streits mit der Vermieterin drangen deren Gehilfen in das Atelier eines Künstlers ein und brachten Möbel und Kunstwerke an einen unbekannten Ort. Ob es sich dabei um einen Einbruchdiebstahl handelte, obwohl die Täter keine Bereicherungsabsicht hatten, klärte der Oberste Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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