Terrassen wären nur bei entsprechender Vereinbarung versichert gewesen, als es nach einem Unwetter zu Schäden kam, stellten sich die Hauseigentümer aber auf den Standpunkt, die fest mit dem Haus verbundene Terrasse stelle einen Gebäudebestandteil dar und sei deshalb mitversichert. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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