Ein Unternehmen, das wegen einer angeblich mangelhaften Leistung geklagt wurde, fordert Deckung durch den Betriebshaftpflichtversicherer. Dem Obersten Gerichtshof stellte sich die Frage, ob eine vom Auftraggeber bereits abgenommene Arbeit eine fremde Sache ist und Versicherungsschutz besteht. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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