Ein Hagelschlag verursachte an drei, unterirdisch durch eine Tiefgarage verbundenen, Häusern optische Schäden, für die die Versicherung ein Sublimit von 10.000 Euro vorsah. Der Frage, ob dieses Sublimit für jedes Haus oder nur einmal zur Verfügung steht, beantwortete die Schlichtungsstelle der Makler. (Bild: ehuth bei Pixelio.de)
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