Im Vollrausch tötete ein Mann seinen Vater, angeblich in Selbstverteidigung. Sein Haftpflichtversicherer sah sich nicht gewillt, die Vertretungskosten für das Strafverfahren zu decken. Ob eine fahrlässige Tötung zu den Gefahren des täglichen Lebens zähle, musste der OGH entscheiden.
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