Bei einem Fahrsicherheitstraining auf einem Trainingsparcours auf einer Wiese passierte ein Unfall. Der Lenker hatte nur eine Lenkerberechtigung für die Klasse AM, nicht aber für das gefahrene, nicht zulassungsfähige 125-ccm-Trial-Motorrad. Der Unfallversicherer berief sich auf die Führerscheinklausel. Die Vorinstanzen sahen den Versicherer in der Deckungspflicht – der OGH entschied aber anders. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
mehr ...