Ein Behindertenbetreuer ist aufgrund seines Leistungskalküls nicht mehr in Lage, diese Tätigkeit auszuüben. Die Frage, ob er Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension hat oder auf eine Tätigkeit in der Personalentwicklung verwiesen werden kann, entschied der Oberste Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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