Leitungswasserschäden an einem Haus traten bereits 2003 auf, wurden aber erst 2022 entdeckt. Der Eigentümer verfügt über eine Versicherung, die Vorschäden dann deckt, wenn eine frühere Versicherung dem Grunde nach Deckung gewähren hätte müssen. Das kann er aber nicht beweisen – muss der aktuelle Versicherer trotzdem zahlen? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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