Hilfreiche Richtlinie

18.8.2010 – Es ist schon hilfreich, eine Richtlinie für Honorare zu haben. Wie wickelt man einen Vorgang ab, bei dem man als Berater in Versicherungsangelegenheiten tätig wird? Jemand möchte seinen Polizzenbestand überprüfen lassen (selbstverständlich incl. Risikoerfassung und Bedarfsanalyse, Protokoll etc.)? Es kommt aber zu keinem Vertragsabschluss. Oder: Jemand ist mit der Schadenabwicklung (einen Fremdvertrag betreffend) nicht einverstanden und nimmt Ihre Hilfe in Anspruch. Macht man das alles ohne Honorar (als Versicherungsmakler aus Überzeugung)?

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Ich zeige dem Klienten vorher die Honorar-Kalkulationsrichtlinie für Versicherungstreuhänder, ursprünglich genehmigt vom OLG Wien, Kartellgericht, und schließe eine Vereinbarung. Das hat nichts mit Vermittlung auf Honorarbasis zu tun, die ich ablehne.

Helmut Hofbauer

makler@vih.at

zum Leserbrief: „Karten auf den Tisch legen ”.

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