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VersicherungsJournal  

Ausgabe vom 14.5.2024
  
 
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Inhalt dieses Newsletters
Thema des Tages
[1] Beschädigter Bodenbelag: Muss Haushaltsversicherer zahlen?
Nachrichten
[2] Afpa-Obmann in Vorstand des Beraterverbandes Fecif gewählt
[3] Munich Re steigert Ergebnis markant
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[1] Beschädigter Bodenbelag: Muss Haushaltsversicherer zahlen?

Nach einer Überflutung hatte ein Versicherer aus dem Titel „Katastrophenhilfe“ für Gebäudeschäden die Höchstentschädigung bezahlt. Der Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler stellte sich die Frage, ob der Schaden an den Fußböden von der Haushaltsversicherung getragen werden muss. mehr ...

 
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[2] Afpa-Obmann in Vorstand des Beraterverbandes Fecif gewählt

Michael Herzhofer will in seiner Tätigkeit in dem europäischen Berater- und Vermittlerverband zwei Schwerpunkte setzen. mehr ...

 

[3] Munich Re steigert Ergebnis markant

Der Konzern hat Geschäftszahlen für das erste Quartal 2024 vorgelegt und spricht von einem „starken Jahresauftakt“. mehr ...

 
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